Zoll- und Grenzabfertigung

Für die korrekte Meldung und die Abwicklung sind die Reisenden selbst verantwortlich.

Mit den hier bereit gestellten Informationen wollen wir Sie in Ihrer Planung unterstützen.

Einzelgrenzerlaubnis ( NON-Schengen Flug )

Anträge auf Erteilung von Einzelgrenzerlaubnissen müssen mit einer Frist von mindestens 24 Stunden an die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei vorrangig per Email gesandt werden.

grenzerlaubnis@polizei.bayern.de

Telefax: 0851/21363-142

Tel.: 0851/21363-212

Für Flüge am Wochenende empfehlen wir eine Anmeldung bis Freitag 10:00 Uhr.

Für NON-Schengen Flug Verkehr mit Grenzerlaubnis d.h. außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist gemäß § 61 Abs.3 BPolG ein besonderes Bedürfnis erforderlich.

Gründe für den/die Flüge ( z.B. Geschäftsflug )

Begründung, warum kein Flugplatz mit Zulassung als Grenzübergang benutzt werden kann.

Kosten für die Erteilung einer Grenzerlaubnis  ( werden von der Grenzpolizei erhoben )

Die bei der Bayerischen Grenzpolizei erhältlichen Formulare für die Beantragung von Einzelgrenzerlaubnissen sind vollständig auszufüllen. Insbesondere sind dabei folgende Angaben zu tätigen:

Benennung des Antragstellers mit Erreichbarkeit(en)

Planmäßige Abflug- oder Landezeiten

Begründung für die Durchführung des Fluges/der Flüge

Detaillierte Angaben zu den reisenden Crew-Mitgliedern und Passagieren ( Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit) sowie zu den verwendeten Reisedokumenten (Art, Nummer, Gültigkeit)

Zollabfertigungen ( NON-EU Flug ) 

Der Einflug und Ausflug aus dem bzw. in das Zollgebiet der Europäischen Union ( EU ) muss dem Hauptzollamt Nürnberg gemeldet werden.

Der Einflug uns Ausflug aus bzw. in die Schweiz muss dem Hauptzollamt Nürnberg gemeldet werden.

Das Hauptzollamt Nürnberg ist mindestens 24 Stunden vor der Landung/dem Start per E-Mail zu informieren.

Sgc.hza-nuernberg@zoll.bund.de und sgb.hza-nuernberg@zoll.bund.de             

Hauptzollamt Nürnberg  Tel : +49 (0)911 9463-0   ( Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr )

Für Flüge am Wochenende empfehlen wir eine Anmeldung bis Freitag 10:00 Uhr.

Die Zollrechtliche Genehmigung ausgestellt vom Hauptzollamt Nürnberg ist der Diensthabenden Luftaufsicht  am Flugplatz Herzogenaurach  vor der Landung/dem Start schriftlich per Email vorzulegen.

luftaufsicht@flugplatz-herzogenaurach.de