Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Herzogenaurach EDQH

Gemäß § 29 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz und § 22 Luftverkehrsordnung sowie § 2 Absatz 1 Landeplatz- Lärmschutz-Verordnung wird für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Herzogenaurach folgende Regelung getroffen: 6. Inkrafttreten Diese Regelung des Flugplatzverkehrs tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer, Teil 1, in Kraft. NfL 1-1369-18 wird hiermit aufgehoben. Nürnberg,…